Dr. med. dent. Günter Leugner, Zahnarzt Bochum & Herne:

Implantologie, Implantate

Wenn ein oder mehrere Zähne verloren gegangen sind oder überkront werden, vermeiden Implantate lange Brücken und sorgen für besseren Halt. Bei nicht mehr festsitzenden Zahnersatz, wird durch das Implantat wieder das Kauen ermöglicht und Kaukomfort geschaffen. Ist eine Kunststoffabdeckung des Gaumens nicht möglich, so können durch Implantate gaumenfreie Oberkieferprothesen hergestellt werden. Wenn eine Zahnprothese nicht hält (z.B. durch Lähmungserscheinungen oder Mundtrockenheit), den Gebrauch einer Totalprothese also unmöglich machen, sind Implantate eine gute Alternative um den Zahnraum ästhetisch und komfortabel neu zu gestalten. Die Implantologie ist auch sinnvoll und verbessert die Mundsituation, wenn das Gebiss von Geburt an nicht vollständig gar nicht ausgebildet ist (Anodontie).
Herausnehmbarer Zahnersatz auf Implantaten ermöglicht eine sehr gute Reinigung der Implantate. Die gewährleistet eine gute Haltbarkeit der Implantate.
Festsitzende Versorgungen bieten ein sehr komfortables Mundgefühl. Die Verarbeitung ist hochwertig, dass die Patienten von „natürlichen Zähnen“ sprechen, wenn sie das Resultat beschreiben.

In unserer Praxis wird die neueste Technik, einer computerunterstützten Implantation angewandt. Diese Technik hat den Vorteil, dass das Knochenangebot optimal ausgenutzt wird. Große Schnitte und die Freilegung des Knochens vor der Implantation, werden hierbei vermieden. Mittels Computertomogramm können die Knochenverhältnisse des Patienten dreidimensional auf dem Computer dargestellt werden, so dass Richtung und Länge der Implantate genau berechnet werden können. Die Bohrung erfolgt an der richtigen Position und in der richtigen Richtung mittels einer Schablone. Narben entstehen nicht, da um das Implantat nicht geschnitten wird. Die Resultate sehen daher sehr ästhetisch aus. Aufwendige Techniken zur Knochenvermehrung sind in unserer Praxis selten geworden, aber möglich.

 

Implantante - VerankerungDentale Implantate können Sie sich als künstliche Zahnwurzeln vorstellen. Wir verankern Implantate in zahnlosen Kieferabschnitten direkt im Kieferknochen. Unsere qualitativ hochwertigen Zahnimplantate halten sehr lange und bedeuten für Sie ein Stück neu gewonnene Lebensqualität.
Sie bestehen vorwiegend aus dem Edelmetall Titan und sind daher
ähnlich stark belastbar wie die eigenen Zähne. Sie fühlen sich natürlich an. Durch den festen Sitz im Kiefer verbessern sie die Kaufunktion. Allergische Reaktionen sind extrem selten! Nachbarzähne bleiben bei einer Zahnimplantation unversehrt, weil sie nicht (wie bei einer Brücke) präpariert werden müssen. Zudem verhinder der Einsatz eines Implantats, dass der Kieferknochen sich nach Zahnverlust zurückbildet. Ein weiterer Vorteil: Ihre gewohnte Aussprache bleibt bei dieser Form des Zahnersatzes unverändert!


Zahnimplantat mit KeramikaufbauDie Implantologie ist ein Hauptarbeitsgebiet von Dr. Günter Leugner. Lassen Sie sich ausführlich und fachkompetent beraten, wenn es um Zahnersatz und/oder das Thema Zahnimplantate geht. Auch bei  schwierigen Kieferverhältnissen beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten der Implantologie.

Für die Pflege Ihres Zahnersatzes haben wir ein Merkblatt zum Download erstellt (pdf)

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben kontaktieren Sie uns!
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Telefon: 0234.533044

Weitere interessante Informationen zum Thema Zahnimplantologie finden Sie auch in unserem Blog:
"www.implantate-bochum.blogspot.de"

Kosten Zahnimplantate

Natürlich fragen Sie, was Zahnimplantate kosten. Die Kosten für Zahnimplantate können nicht pauschal festgelegt werden, da viele verschiedene Faktoren Einfluss auf die Gesamtbehandlungskosten nehmen und je nach Patient unterschiedlich sind. Die Gesamtkosten variieren von Fall zu Fall sehr stark. In unserer Praxis erhalten Sie immer einen Heil- und Kostenplan nach Hause gesandt. Sie können sich diesen in Ruhe ansehen und bei Fragen besprechen wir diesen gerne mit Ihnen.

Die Kosten für Zahnimplantate setzen sich aus diesen Faktoren zusammen:

  • Aufwand des Eingriffs
  • Diagnostik-Verfahren
  • Anzahl der einzusetzenden Implantate
  • evtl. Knochenaufbau
  • Materialien (Titan oder Keramik)
  • Honorar des behandelnden Zahnarztes
  • Kosten für den implantatgetragenen Zahnersatz
  • verwendetes Implantatsystem
  • Schwierigkeit des Eingriffs

Alle Faktoren der Implantate und des Zahnersatz, sowie deren Kosten klären wir mit Ihnen ab und sind im Heil- und Kostenplan aufgeführt.

Übernahme der Kosten gesetzlicher Krankenkassen bei:
- umfangreiche Nichtanlage von Zähnen, d.h. ein erheblicher Teil der bleibenden Zähne fehlen wegen einer angeborenen Entwicklungsstörung,
- bestrahlte Patienten, die wegen einer Krebserkrankung im Kopf- Halsgebiet sich einer Strahlentherapie unterziehen mussten.
- Patienten, die auf Grund einer Lähmung ( z.B. Spastiken, aber durchaus auch Multiples Sklerose oder Parkinson) ihre Prothese nicht adäquat benutzen können.
- bei größeren Kiefer- und Gesichtsdefekten auf Grund von Tumoroperationen, Unfällen, Entzündungen des Kiefers, Operationen infolge von großen Zysten
- Operationen infolge von Osteopathien (= besondere Knochenerkrankung), angeborenen Fehlbildungen, wie z.B. Lippen - Kiefer- Gaumenspalten oder Unfällen.
- bei dauerhaft bestehender Mundtrockenheit, wie z B. bei der Melkerson, Rosenthal - Erkrankung oder wie obengenannt, nach Bestrahlung im Kopf- Halsbereich.

Prüfen Sie mit uns, ob eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich ist. Ist eine Kostenübernahme möglich, so lohnt sich in jedem Fall eine Begutachtung.
Diese erfolgt im Bereich Westfalen-Lippe in Münster.

Übernahme der Kosten privater Krankenkassen:
Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Implantation im Regelfall bis zum 3,5 -fachen Satz, ebenso Material- und Laborkosten bis auf den Selbstbehalt in voller Höhe. Sollten Sie eine Zahnstaffel vereinbart haben, bieten sich Implantate aus unserer Economieserie an.

Übernahme der Kosten bei Zahnzusatzversicherungen:
Ausschlaggebend sind die abgeschlossenen Leistungen Ihres Vertrags.

Beihilfe zu Implantatbehandlung - Auszug der Bezirksregierung Detmold (http://www.bezreg-detmold.nrw.de/200_Aufgaben/070_Beihilfen/Merkblaetter/Zahnaerztliche_Behandlungen/index.php):

Aufwendungen für Implantate und implantologische Leistungen im Zahnbereich einschließlich aller damit verbundenen weiteren zahnärztlichen Leistungen sind nur bei Vorliegen einer der folgenden Indikationen beihilfefähig:
- größere Kiefer- oder Gesichtsdefekte, die ihre Ursache in
- Tumoroperationen,
- Entzündungen des Kiefers,
- Operationen infolge großer Zysten,
- Operationen infolge von Osteopathien, sofern keine Kontraindikation für eine Implantatversorgung vorliegt,
- angeborenen Fehlbildungen des Kiefers (Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalten, ektodermale Dysplasien) oder
- Unfällen
haben,
dauerhaft bestehende extreme Xerostomie, insbesondere im Rahmen einer Tumorbehandlung,
- generalisierte genetische Nichtanlage von Zähnen,
- nicht willentlich beeinflussbare muskuläre Fehlfunktionen im Mund- und Gesichtsbereich (z.B. Spastiken),-
- zahnloser Ober- oder Unterkiefer (ohne vorhandenes Implantat)
Voraussetzung für die Zahlung einer Beihilfe ist, dass der Beihilfestelle ein Kostenvoranschlag vorgelegt wird und diese auf Grund eines Gutachtens des zuständigen amtszahnarztes (dies gilt nicht für die Gewährung einer Implantatpauschale sowie Reparatur eines vorhandenen Implantats) vor Behandlungsbeginn die Notwendigkeit der beabsichtigten Maßnahme und die Angemessenheit der Kosten anerkannt hat (Voranerkennungsverfahren).
Die Kosten des Gutachtens trägt die Beihilfestelle.
Wird eine Implantatversorgung gewählt, obwohl die vorstehenden Indikationen nicht vorliegen, sind die Aufwendungen für höchstens zehn Implantate pauschal bis zu 1000 Euro je Implantat beihilfefähig. Vorhandene Implantate, zu denen eine Beihilfe gewährt wurde, sind auf die Höchstzahl anzurechnen.
Dies gilt auch, wenn bei Vorliegen der o.g. Indikationen mit der Behandlung vor der Anerkennung durch die Beihilfestelle begonnen wurde. Die Kosten des Gutachtens sind in diesem Fall nicht beihilfefähig.
Bei Reparaturen sind neben den Kosten für die Suprakonstruktion einheitlich 400 Euro je Implantat beihilfefähig.
Mit dem Pauschalbetrag sind sämtliche Kosten der zahnärztlichen und kieferchirurgischen Leistungen einschließlich notwendiger Anästhesie und der Kosten u.a. für die Implantate selbst, die Implantataufbauten, die implantatbedingten Verbindungselemente, Implantatprovisorien, notwendige Instrumente (z.B. Bohrer und Fräsen), Membranen und Membrannägel, Knochen- und Knochenersatzmaterial, Nahtmaterial, Röntgenleistungen, Computertomographie und Anästhetika abgegolten.
Die Suprakonstruktion (Endversorgung) ist nicht voranerkennungspflichtig; die Aufwendung hierfür sind neben dem Pauschalbetrag beihilfefähig.
Die Rechnung wird gemäß der geltenden Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), der Beihilfeverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BVO NRW) und den hierzu ergangengen Rechtsvorschriften, unter anderem dem Runderlass des Finanzministeriums - Beihilferechtliche Hinweise zum zahnärztlichen Gebührenrecht - B 3100 - 3.1.6.2.A - IV A4 auf ihre Beihilfefähigkeit geprüft.

Finanzierung
Sollten Sie eine Finanzierung für Sie in Frage kommen, sprechen Sie uns an. Günstige Finanzierungen können wir Ihnen in Zusammenarbeit mit der ZA (Zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft) Düsseldorf anbieten und erstellen Ihnen bei Bedarf ein unverbindliches Finanzierungsangebot. Lassen Sie sich in unserer Praxis beraten.
Implantologen
in Bochum auf jameda


Die Klebebrücke

Auch eine Möglichkeit eine Zahnlücke zu schliessen ist die Klebebrücke. Eine kurze Erklärung von Dr. med. dent. Günter Leugner.